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Anwenderspezifisiche Software
Der Kunde erhält das zeitlich nicht begrenzte und
nicht übertragbare Recht, diejenige Software, die
im Rahmen dieses Vertrages anwenderspezifisch erstellt
wird, auf der im Vertrag angegebenen Hardware zu nutzen.
GAMED ist berechtigt, das im Verlauf der Softwareerstellung
erworbene Know-how zu nutzen, wobei der Schutz betrieblicher
Interessen des Kunden gewährleistet wird. Die erstellte
Anwendersoftware wird im Quellcode ausgeliefert.
GAMED-Standardsoftware
Der Kunde erhält das nicht ausschließliche,
zeitlich nicht begrenzte und nicht übertragbare
Recht, die im Vertragsumfang enthaltene Standardsoftware
auf der im Vertrag angegebenen Hardware zu nutzen. Der
Kunde wird die Standardsoftware (Produkte, Systeme,
Module) und die dazugehörige Dokumentation nicht
ändern und nicht vervielfältigen; er ist jedoch
berechtigt, bis zu drei Datensicherungskopien zu erstellen,
sofern nicht auf dem jeweiligen Datenträger etwas
anderes geregelt ist. Die Standardsoftware und die zugehörige
Dokumentation enthalten Geschäftsgeheimnisse von
GAMED und sind urheberrechtlich geschützt. Die
Auslieferung sämtlicher Standardsoftwarekomponenten
erfolgt im Objektcode.
Der Kunde wird Copyrightvermerke und Serialisierungsnummern
nicht löschen und die Standardsoftware und die
zugehörige Dokumentation Dritten nur mit schriftlicher
Zustimmung von GAMED zugänglich machen.
Technischer Fortschritt
GAMED behält sich Änderungen im angebotenen
Liefer- und Leistungsumfang, die dem technischen Fortschritt
dienen, vor.
Inbetriebnahmebedingungen
Zum Zeitpunkt des Inbetriebnahmebeginns müssen
alle Geräte, Einrichtungen und Programme, die mit
den Komponenten des GAMED-Lieferumfanges zusammenwirken,
aber selbst nicht zum Lieferumfang gehören, funktionsfähig
zur Verfügung stehen. Der Kunde hält für
GAMED unentgeltlich während der Inbetriebnahme
Mitarbeiter in Bereitschaft, die bei Inbetriebnahme
und Test des Zusammenwirkens solcher Einheiten mit den
Komponenten des Lieferumfanges kurzfristig zur Klärung
von Fragen und zur Mitarbeit zur Verfügung stehen.
Für die Inbetriebnahme der Koppelstrecken zu Fremdrechnern/Fremdgeräten
gehen wir von einer funktionsfähigen und rechtzeitig
installierten Verbindung sowie funktionsfähig angeschlossenen
Rechnern/Geräten aus. Mehraufwendungen aufgrund
nicht funktionierender Koppelprogramme in den Fremdrechnern/Fremdgeräten
gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Der Kunde stellt ein Telefon mit integriertem Teleserviceanschluß
sowie geeignete Schränke o.ä. zur Aufbewahrung
von Dokumentationen und Datenträgern zur Verfügung.
GAMED geht davon aus, daß der Kunde den Betrieb
seiner an den Rechner anzuschließenden Einrichtungen
gegen Gefahren absichert, die sich aus den von GAMED
auszuführenden Montage- und Inbetriebnahmearbeiten
ergeben können. Der Kunde wird hierfür ggf.
Verhaltensmaßregeln und Arbeitsvorschriften geben.
Die Montage- und Inbetriebnahmearbeiten werden von GAMED
zügig in einem zusammenhängenden Zeitraum
während der üblichen Arbeitszeit (keine Schichtarbeitszeitteilung)
durchgeführt werden.
Für die Dauer der Inbetriebnahme müssen die
vorhandenen Systeme GAMED voll zur Verfügung stehen.
Abnahme und Gewährleistung
Die Abnahme erfolgt nach Meldung der Abnahmebereitschaft
durch GAMED.
Für die Beurteilung der Lieferung werden Fehlerklassen
definiert.
| - Fehlerklasse 1: |
Fehler, die zum Ausfall
des Gesamtsystems führen und den normalen Betriebsablauf
unmöglich machen (z.B. Systemabbrüche
mit Rechner-STOP, Zerstörung von Dateiinhalten),
wobei die Fehlerursache im Lieferumfang von GAMED
liegt |
| - Fehlerklasse 2: |
Fehler, die den betrieblichen
Ablauf nicht behindern (z.B. Kurzzeitausfälle
ohne Datenverlust oder mit der Möglichkeit
der Datennacherfassung, fehlerhafte Ergebnisse in
Berichten und Auswertungen, fehlende Funktionen,
die für den Normalbetrieb nicht zwingend erforderlich
sind oder durch andere Funktionen ersetzt werden
können) |
| - Fehlerklasse 3: |
Sonstige Fehler (z.B.
fehlerhafte Festtexte in Berichten und Bildschirmmasken,
unerhebliche Ergebnisabweichungen durch Rundungen,
etc.) |
Nach Ablauf des Inbetriebnahmetests
und Beseitigung der aufgetretenen Fehler der Fehlerklasse
1 erklärt GAMED die betriebsbereite Übergabe.
Danach erfolgt die gemeinsame Abnahme des Liefer- und
Leistungsumfanges. Dies ist auch der Beginn der Gewährleistungszeit
für den Liefer- und Leistungsumfang.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme
und beträgt 12 Monate.
Enthält das Gesamtsystem zum Zeitpunkt der Abnahme
noch Fehler der Fehlerklasse 2 und 3, so werden diese
im Abnahmeprotokoll dokumentiert. GAMED beseitigt diese
Mängel innerhalb einer angemessenen Frist unentgeltlich.
Verspätet sich die Abnahme oder unterbleibt sie
aus Gründen, die GAMED nicht zu vertreten hat,
beginnt der Lauf der Gewährleistungsfrist mit der
Abnahmebereitschaftsmeldung durch GAMED.
Nutzt der Auftraggeber den Liefer- und Leistungsumfang
produktiv, ohne daß vorher eine Abnahme stattgefunden
hat, gilt die Anlage mit Beginn der produktiven Nutzung
als abgenommen.
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