Terms and Conditions


Geltung

Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote von GAMED erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners (in der Folge auch „Kunde“ genannt) gelten nur dann als anerkannt, wenn GAMED ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat; insbesondere sind keinerlei Vertragserfüllungshandlungen des Auftragnehmers als Zustimmung zu abweichenden Vertragsbedingungen anzusehen.

Angebote und Vertragsabschluss

Sämtliche in Werbematerialien und sonstigen Unterlagen von GAMED enthaltenen Informationen und Preisangaben, usw. sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich zum Vertragsinhalt erklärt werden. Der Vertrag wird durch schriftliche Annahme des Angebots in Form einer Bestellung wirksam.

Anwenderspezifische Software

Der Kunde erhält das zeitlich nicht begrenzte und nicht übertragbare Recht, diejenige Software, die im Rahmen dieses Vertrages anwenderspezifisch erstellt wird, auf der im Vertrag angegebenen Hardware zu nutzen.

GAMED ist berechtigt, dass im Verlauf der Softwareerstellung erworbene Know-how zu nutzen, wobei der Schutz betrieblicher Interessen des Kunden gewährleistet wird. Die erstellte Anwendersoftware wird im Quellcode ausgeliefert. Der Kunde und GAMED sind Inhaber aller Rechte am gelieferten Quellcode.

GAMED-Standardsoftware

Der Kunde erhält das nicht ausschließliche, zeitlich nicht begrenzte und nicht übertragbare Recht, die im Vertragsumfang enthaltene Standardsoftware auf der im Vertrag angegebenen Hardware zu nutzen. Alle Rechte an den Softwareprodukten, Patente, Copyrights, Marken und alle anderen intellektuellen Eigentumsrechte liegen bei GAMED.

GAMED behält sich Änderungen im Softwareprodukt, die dem technischen Fortschritt dienen, vor. Der Kunde wird die Standardsoftware und die dazugehörige Dokumentation nicht ändern und nicht vervielfältigen; er ist jedoch berechtigt, bis zu drei Datensicherungskopien zu erstellen.
Die Standardsoftware und die zugehörige Dokumentation enthalten Geschäftsgeheimnisse von GAMED und sind urheberrechtlich geschützt. Die Auslieferung sämtlicher Standardsoftwarekomponenten erfolgt im Objektcode.

Der Kunde wird Copyrightvermerke und Serialisierungsnummern nicht löschen und die Standardsoftware und die zugehörige Dokumentation Dritten nur mit schriftlicher Zustimmung von GAMED zugänglich machen.

Preise und Zahlungsbedingungen

Alle genannten Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer. Eine Preisanpassung durch GAMED kann erfolgen, wenn der Kunde nach Vertragsabschluss Änderungen des Liefer- und Leistungsumfangs verlangt. In diesem Fall wird GAMED einen Change Request mit Auswirkungen auf Preise und Termine dem Kunden schicken. Mit Annahme durch den Kunden wird der Change Request Vertragsbestandteil.
Sämtliche Zahlungen haben unverzüglich gemäß vereinbarter Zahlungsbedingungen zu erfolgen und gelten mit Eingang auf dem Geschäftskonto von GAMED als schuldbefreiend geleistet.

Bei Zahlungsverzug ist der Kunde zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 10% p.a. sowie zum Ersatz sämtlicher Mahn- und Inkassospesen verpflichtet.
Darüber hinaus ist GAMED bei Zahlungsverzug des Kunden oder bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen unabhängig von einem etwaigen Verschulden des Kunden nach eigenem Ermessen berechtigt, Lieferungen oder Leistungen bis zur Erbringung der vereinbarten Gegenleistung zurückzubehalten, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten oder wahlweise für die weiteren Lieferungen Barzahlung oder eine geeignete teilweise oder vollständige Zahlungsabsicherung zu verlangen, ohne dass es hierfür einer vorherigen Nachfristsetzung bedarf.

Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle Lieferungen Eigentum von GAMED.
Eine Aufrechnung durch den Kunden mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn eine solche rechtskräftig festgestellt wurde oder von GAMED schriftlich anerkannt wurde.

Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe der Lieferung und beträgt 6 Monate. Der Kunde hat die Lieferung unmittelbar nach Erhalt zu untersuchen und etwaige Mängelrügen unverzüglich, jedenfalls aber binnen 14 Tagen nach Übergabe schriftlich und unter Angabe des behaupteten Mangels zu erheben, andernfalls die Lieferung als genehmigt gilt.

Bei verdeckten Mängeln hat die Mängelrüge binnen 14 Tagen ab deren Entdeckung zu erfolgen. GAMED bleibt es vorbehalten, einen etwaigen Gewährleistungsanspruch nach eigener Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.

Wenn der Kunde ohne vorherige schriftliche Zustimmung von GAMED Veränderungen oder Bearbeitungen am Liefergegenstand vornimmt, erlischt jegliche Gewährleistungsverpflichtung von GAMED.

Schadenersatz

Die Haftung von GAMED für Schäden ist mit Ausnahme von Personenschäden auf Fälle von Vorsatz und grob fahrlässigem Handeln beschränkt. Die Beweislast für das Vorliegen eines solchen Verhaltens trägt der Kunde. Ausgeschlossen ist insbesondere auch jeglicher Ersatz von reinen Vermögensschäden, mittelbaren Schäden und Verlusten bzw. Folgeschäden aller Art sowie entgangenem Gewinn.

Die Haftung von GAMED ist generell auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden und wertmäßig mit dem Wert der Lieferung begrenzt. Schadenersatzansprüche verjähren nach 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls nach 2 Jahren ab Übergabe der Lieferung.

Inbetriebnahme

Zum Zeitpunkt des Inbetriebnahmebeginns müssen alle Geräte, Einrichtungen und Programme, die mit dem GAMED-Lieferumfanges zusammenwirken, aber selbst nicht zum Lieferumfang gehören, funktionsfähig zur Verfügung stehen. Der Kunde hält für GAMED unentgeltlich während der Inbetriebnahme Mitarbeiter in Bereitschaft, die bei Inbetriebnahme und Test des Zusammenwirkens solcher Einheiten kurzfristig zur Klärung von Fragen und zur Mitarbeit zur Verfügung stehen.

Für die Inbetriebnahme der Schnittstellen zu Fremdrechnern/Fremdgeräten gehen wir von einer funktionsfähigen und rechtzeitig installierten Verbindung sowie funktionsfähig angeschlossenen Rechnern/Geräten aus. Mehraufwendungen aufgrund nicht funktionierender Schnittstellen in den Fremdrechnern/Fremdgeräten gehen zu Lasten des Kunden.

Die Inbetriebnahmearbeiten werden von GAMED zügig in einem zusammenhängenden Zeitraum während der üblichen Arbeitszeit (keine Schichtarbeitszeitteilung) durchgeführt.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An deren Stelle soll dasjenige gelten, was dem wirtschaftlichen Gehalt dieser Bestimmung so nahe wie möglich kommt.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts. Für alle Kunden, die in der Europäischen Union, Schweiz oder Liechtenstein Ihren Sitz haben, ist der Gerichtsstand das zuständige Gericht in Graz, Österreich. Für alle anderen Kunden werden alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer (ICC) von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden. Schiedsort ist Graz, Österreich; Schiedssprache ist Deutsch.